Die französische Glücksspielaufsichtsbehörde ANJ hat am 16. Juli 2026 die Internetdienstanbieter angewiesen, den Zugang zur Prognosemarkt-Plattform Polymarket zu sperren. Dieser Schritt folgt einer ähnlichen Maßnahme des tschechischen Finanzministeriums, das Polymarket drei Tage zuvor auf seine „Liste unerlaubter Internetspiele“ gesetzt hatte. Beide Aktionen sind Teil einer koordinierten europäischen Initiative, um Event-basierte Verträge wie verbotene binäre Optionen für Privatanleger zu behandeln.
Koordinierte europäische Aktion
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte am 3. Juli 2026 eine öffentliche Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die nationalen Regulierungsbehörden daran erinnerte, dass Event-Verträge mit binären Auszahlungen unter die bestehenden Verbote für binäre Optionen für Privatanleger fallen könnten. Diese Stellungnahme gab den Regulierungsbehörden in Frankreich und Tschechien die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen. Die ESMA-Warnung stuft diese Verträge effektiv als hochriskante Finanzinstrumente ein, die nicht an Privatpersonen verkauft werden dürfen.
Polymarket ermöglicht es Nutzern, auf Ergebnisse von Ereignissen wie Wahlen oder Wetterereignissen zu wetten. Die Regulierungsbehörden argumentieren, dass diese Wetten wie binäre Optionen funktionieren – Ja/Nein-Wetten, die mit einer festen Auszahlung enden. Frankreich und Tschechien haben den Handel mit binären Optionen für Privatkunden bereits verboten, sodass die Ausweitung dieses Verbots auf Prognosemärkte mit dem bestehenden Recht vereinbar ist.
Wie die Sperren funktionieren
Beide Länder zielen auf den Zugangspunkt, nicht auf die zugrunde liegende Technologie. Französische Internetdienstanbieter werden voraussichtlich DNS- und IP-basierte Sperren einsetzen, eine Methode, die bereits für Glücksspielseiten und urheberrechtsverletzende Plattformen verwendet wird. Tschechische Anbieter sperren in der Regel auf Domain-Ebene und, falls nötig, auf IP-Bereichen. Die 15-tägige Umsetzungsfrist für tschechische Anbieter endet etwa am 28. Juli 2026. Das bedeutet, dass Nutzer in diesen Ländern weiterhin direkt über Smart Contracts auf Polymarket zugreifen können – jedoch nicht über die Standard-Website.
Dieser Ansatz ähnelt der Vorgehensweise einiger Länder gegenüber Kryptowährungsbörsen: Man blockiert die Vordertür, versucht aber nicht, die Blockchain selbst abzuschalten. Dadurch bleibt die Plattform technisch funktionsfähig, ist aber für den Durchschnittsnutzer schwerer erreichbar.
Umgehungsmöglichkeiten und Risiken für Nutzer
Nutzer, die Polymarket weiterhin verwenden möchten, können auf alternative DNS-Anbieter umsteigen oder ein VPN nutzen. Diese Umgehungen sind jedoch mit Risiken verbunden. Die Verwendung eines VPN zur Umgehung einer behördlichen Sperre könnte gegen lokale Gesetze oder die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen. Die Regulierungsbehörden in beiden Ländern haben noch nicht erklärt, ob sie gegen einzelne Nutzer vorgehen werden, aber die Möglichkeit besteht.
Polymarket hat sich zu den Sperren bisher nicht öffentlich geäußert. Das Unternehmen steht bereits in den USA unter Druck, wo die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) Regeln vorgeschlagen hat, die Event-Verträge als illegales Glücksspiel einstufen würden. Dieser Regelungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Die tschechischen Internetdienstanbieter haben bis Ende Juli Zeit, die Sperre umzusetzen. Die französische Anordnung tritt sofort in Kraft. Ob sich die koordinierte Aktion auf andere EU-Länder ausweitet – und ob Nutzer Wege finden, sie zu umgehen – bleibt abzuwarten.



