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OKX strebt 20 %-Beteiligung an Coinone an, um in Südkorea Fuß zu fassen

OKX strebt 20 %-Beteiligung an Coinone an, um in Südkorea Fuß zu fassen

OKX möchte eine 20 %-Beteiligung am südkoreanischen Krypto-Börse Coinone erwerben, eine Maßnahme, die der Offshore-Plattform einen Fuß in einen der am strengsten regulierten Krypto-Märkte Asiens verschaffen würde. Die noch in Verhandlung befindliche Vereinbarung würde OKXs direktesten Einstieg in Südkorea seit Jahren markieren, in denen das Unternehmen am Rande agierte.

Warum Coinone sinnvoll ist

Coinone gehört zu den vier Börsen, die eine Realnamenskonten-Partnerschaft mit lokalen Banken unterhalten – eine Lizenzvoraussetzung für den Handel in Won. Während Upbit mit etwa 70 % Marktanteil dominiert, ist Coinone kleiner, bietet aber dennoch das regulatorische Siegel, das OKX benötigt. Eine Minderheitsbeteiligung umgeht die volle Last lokaler Governance-Vorschriften und lässt gleichzeitig die Tür für spätere größere Schritte offen.

Die regulatorische Hürde

Die südkoreanische Financial Services Commission (FSC) verlangt von jeder Börse, die lokale Nutzer bedient, eine Registrierung und die Einhaltung von Meldepflichten. OKX besitzt derzeit keine Lizenz. Durch die Beteiligung an Coinone würde es sich effektiv auf Coinones Compliance-Infrastruktur stützen. Doch die Regulierungsbehörden sind inzwischen misstrauisch gegenüber ausländischen Plattformen, die in lokale Börsen investieren. Die FSC hat signalisiert, dass sie jede Vereinbarung prüfen wird, die es nicht registrierten Anbietern ermöglichen könnte, südkoreanische Nutzer indirekt zu bedienen.

Weder OKX noch Coinone haben die Verhandlungen bestätigt. Sollte die Vereinbarung zustande kommen, bedarf es der Genehmigung durch Coinones Vorstand und wahrscheinlich auch der Zustimmung der Finanzbehörden. OKX hat in diesem Jahr aggressiv seinen globalen Fußabdruck ausgebaut – allein diesen Monat startete es Dienste in Brasilien und sicherte sich eine Lizenz in Dubai. Südkorea ist der nächste große Preis, doch ob die Regulierungsbehörden es zulassen, bleibt fraglich.