Russland hat in dieser Woche Gebühren und Handelsbeschränkungen für USDT, USDC und BNB angekündigt, die sich gegen Vermögenswerte westlicher Unternehmen richten, die unter Sanktionen russische Wallets eingefroren haben. Vize-Finanzminister Iwan Tschebeskow gab die Regeln am Montag auf dem SPIEF 2026 bekannt, wobei die Beschränkungen ab dem 1. Juli für nicht qualifizierte Privatanleger in Kraft treten. Der Schritt verschärft Moskaus Sanktionsreaktion und schränkt gleichzeitig die Krypto-Optionen für Alltagsanleger ein.
Neue Gebühren und Limits ab 1. Juli
Transaktionen mit USDT, USDC und BNB werden mit Gebühren von 0,5 % bis 2 % pro Handel belegt, die bei an den Dollar gekoppelten Stablecoins auf 3 % steigen. Technische Sicherheitsvorkehrungen und Handelslimits begleiten die Gebührenstruktur. Tschebeskow nannte ausdrücklich Tether, Circle und Binance als Unternehmen, die zuvor russische Adressen eingefroren hatten. Privatanleger werden ab dem Juli-Termin sofort mit Einschränkungen konfrontiert.
Wer darf was handeln
Ab dem 1. Juli dürfen nicht qualifizierte Privatanleger nur noch Bitcoin, Ethereum und USDT handeln. Das neue Gesetz verbietet USDC und BNB für diese Gruppe vollständig, während USDT mit zusätzlichen Gebühren weiterhin erlaubt bleibt. Qualifizierte Anleger mit speziellen Lizenzen können auf mehr Vermögenswerte zugreifen. Dies schränkt die Handelsoptionen für Privatanleger drastisch ein und schafft ein zweistufiges Marktsystem. Es ist eine deutliche Abkehr von Russlands früherer Krypto-neutraler Haltung.
Definition des Labels „unfreundlich“
Die Regierung definiert „unfreundlich“ rechtlich als Länder, die nach 2022 Sanktionen verhängt haben: die USA, die EU und das Vereinigte Königreich. Vermögenswerte, die mit Unternehmen in diesen Regionen verbunden sind, unterliegen automatisch Beschränkungen. Tschebeskow betonte, dass diese Einstufung die gezielte Maßnahme gegen Produkte von Tether, Circle und Binance im Rahmen des neuen Regelwerks rechtmäßig macht. Die Definition bestimmt nun direkt, welche Krypto-Projekte auf die schwarze Liste gesetzt werden.
Umsetzungszeitplan
Die Staatsduma verabschiedete am 21. April 2026 die erste Lesung des Gesetzes über digitale Währungen und digitale Rechte und setzte damit die Frist zum 1. Juli. Die Durchsetzungsregeln werden erst zum 1. Juli 2027 vollständig operationalisiert, was den Börsen ein Jahr Zeit zur Anpassung gibt. Tschebeskow bestätigte, dass die schrittweise Einführung darauf abzielt, russische Nutzer vor westlichem Finanzdruck zu schützen. Die Börsen müssen ihre Systeme bis nächsten Monat umrüsten oder riskieren, gegen die Vorschriften zu verstoßen.




