Grayscale Investments hat eine wichtige regulatorische Hürde für seinen Hyperliquid Staking-ETF überwunden. Die U.S. Securities and Exchange Commission erklärte am Freitag die Registrierungserklärung des Fonds für wirksam, ein notwendiger Schritt, bevor das Produkt gehandelt werden kann.
Registrierungserklärung tritt in Kraft
Die von der SEC im Federal Register eingereichte Bekanntmachung der Wirksamkeit bedeutet, dass die Registrierungserklärung des Grayscale Hyperliquid Staking ETF geprüft und angenommen wurde. Ohne diese Genehmigung hätte der Fonds keine Anteile an die Öffentlichkeit verkaufen können. Die Bekanntmachung enthielt keine Bedingungen oder Kommentare, was auf eine unkomplizierte Genehmigung hindeutet.
Grayscale, der weltweit größte Verwalter von Krypto-Vermögenswerten, hatte den ETF Anfang dieses Jahres beantragt. Der Fonds soll die Performance von Hyperliquid, einem Blockchain-Netzwerk, nachbilden und gleichzeitig Staking-Belohnungen aus dem Token generieren. Diese Kombination – ein Staking-ETF – stellte für Regulierungsbehörden bisher ein komplexes Produkt dar, da Bedenken bestanden, wie Staking in den Wertpapierrahmen passt.
Der Staking-Aspekt
Staking beinhaltet das Sperrung von Tokens, um ein Proof-of-Stake-Netzwerk zu sichern und im Gegenzug Erträge zu erzielen. Im ETF-Modell würden diese Belohnungen als Ertrag an die Aktionäre zurückfließen. Die SEC hat bereits bestimmte Krypto-ETFs – wie Bitcoin- und Ether-Fonds – zugelassen, doch Staking-Funktionen wurden bisher stärker unter die Lupe genommen. Das Grayscale Hyperliquid-Produkt ist eines der ersten, das eine Wirksamkeitserklärung der SEC mit expliziter Staking-Sprache in der Registrierung erhalten hat.
Diese Entscheidung signalisiert, dass die Behörde dem Modell zumindest bei einigen Assets wohlwollender gegenübersteht. Sie schafft kein allgemeingültiges Präzedenzfall für jeden Staking-ETF, stellt aber einen konkreten Erfolg für Grayscale’ Strategie dar, mehrere Single-Token-Staking-Fonds durch den Genehmigungsprozess zu bringen.
Nächste Schritte
Die Wirksamkeit der Registrierungserklärung ist ein wichtiger Meilenstein, doch der ETF wird noch nicht gehandelt. Grayscale muss die Anteile noch an einer nationalen Börse – vermutlich NYSE Arca oder Nasdaq – notieren lassen und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf Börsenebene einholen. Das Unternehmen hat öffentlich noch kein Zieldatum für die Notierung festgelegt.
Nach der Notierung würde der ETF Anlegern einen regulierten Weg bieten, in Hyperliquid und seine Staking-Rendite zu investieren, ohne den Token direkt halten zu müssen. Bis dahin beobachten Marktteilnehmer aufmerksam eine mögliche Notierungsanmeldung. Die Genehmigung durch die SEC beseitigt das größte regulatorische Hindernis und legt den Start nun vollständig in Grayscale’ Verantwortung.




