Die Securities and Exchange Commission (SEC) stellt die letzten Weichen für die Einführung eines Rahmens für eine 'Innovationsausnahme', der den blockchain-basierten Handel mit tokenisierten Aktien in den Vereinigten Staaten ermöglichen würde, wie mit der Angelegenheit vertraute Quellen berichten. Der Schritt, der voraussichtlich in den kommenden Wochen offiziell vorgeschlagen wird, stellt den bislang konkretesten Schritt der Behörde dar, um digitale Vermögenswerte in den traditionellen Wertpapiermarkt zu integrieren – ohne dass die Token als vollwertige Wertpapiere registriert werden müssen.
Was die Ausnahme bewirken würde
Der Rahmen würde eine spezielle regulatorische Spur für tokenisierte Aktien schaffen – digitale Abbilder von Unternehmensaktien, die auf Blockchain-Netzwerken gehandelt werden. Nach den derzeitigen Regeln wird jeder Token, der wie eine Aktie aussieht, als Wertpapier behandelt und muss dieselben Registrierungs- und Berichtspflichten erfüllen wie eine traditionelle Aktie. Die Innovationsausnahme soll bestimmte dieser Anforderungen für Plattformen aufheben, die bestimmte Bedingungen erfüllen: prüfbare On-Chain-Aufzeichnungen, Anlegerschutzmaßnahmen und eine Obergrenze für das Engagement pro Anleger. Ziel ist es, Unternehmen die Ausgabe und den Handel tokenisierter Aktien zu ermöglichen, ohne den vollständigen Registrierungsprozess nach dem Securities Act auszulösen.
Warum die SEC jetzt gehandelt hat
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Mehrere ausländische Rechtsordnungen – darunter das Vereinigte Königreich, Singapur und das DLT-Pilotregime der EU – erlauben bereits eine Form des Handels mit tokenisierten Wertpapieren. US-Unternehmen haben die SEC seit Jahren um Klarheit gebeten und davor gewarnt, dass eine langsame regulatorische Reaktion Innovationen ins Ausland treiben würde. Die Ausnahme würde, falls sie verabschiedet wird, amerikanischen Börsen und Emittenten einen klaren Weg nach vorne bieten, während die Durchsetzungsbefugnisse der Behörde intakt bleiben. Die SEC hat noch keinen Regelentwurf veröffentlicht; die interne Arbeit befinde sich noch in der Entwurfsphase, so die Quellen.
Die Kommission wird voraussichtlich bis Mitte Juni einen formellen Vorschlag veröffentlichen. Dies wird eine öffentliche Kommentierungsfrist auslösen – wahrscheinlich 60 bis 90 Tage – bevor die Ausnahme in Kraft treten kann. Branchenverbände bereiten sich bereits darauf vor, sich zu Anlegerschutzmaßnahmen und zum Umfang der Ausnahme zu äußern. Die größte ungeklärte Frage: ob die Ausnahme auch Sekundärhandelsplattformen abdecken wird oder nur Primäremissionen. Ohne dieses Detail können Börsen noch keine konformen Produkte entwickeln.



