Eingefrorenes ETH aus dem Kelp-Exploit
Das eingefrorene Ethereum, das im Mittelpunkt der Klage steht, wurde während des Kelp-Protokoll-Exploits gestohlen und später von Plattformen eingefroren, die die gestohlenen Gelder entdeckten. Gerstein Harrow vertritt Mandanten, die sagen, dass dieses ETH ihnen gehört, nicht den Hackern oder einem Zwischenhändler. Die Klage fordert das Gericht auf, jede Übertragung der Vermögenswerte zu verhindern, während die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.
Bekanntes Vorgehen
Dies ist keine neue Strategie für Gerstein Harrow. Die Kanzlei hat zuvor ähnliche Fälle eingereicht, in denen sie Eigentumsrechte von Mandanten an Kryptowährung geltend machte, die von Nordkoreas DVRK gestohlen und anschließend von Krypto-Plattformen eingefroren wurde. In diesen früheren Klagen argumentierte die Kanzlei, dass die Opfer des Diebstahls – nicht die staatlich geförderten Hacker oder die Plattformen, die die Gelder verwahren – den stärkeren rechtlichen Anspruch haben. Der Kelp-Fall spiegelt diesen Ansatz wider, diesmal mit Fokus auf einen anderen Exploit, aber mit derselben Kernfrage: Wer bekommt das eingefrorene Krypto?
Die Einreichung von Gerstein Harrow setzt die Plattformen, die das eingefrorene ETH verwahren, davon in Kenntnis, dass jede Übertragung angefochten werden könnte. Das Gericht wird die Eigentumsansprüche der Mandanten gegen etwaige Argumente der Plattformen oder anderer Parteien abwägen müssen. Eine Anhörung wurde noch nicht angesetzt. Vorerst bleibt das Ethereum in der Schwebe, und der Rechtsstreit darüber, wer es bekommt, hat gerade erst begonnen.



