Die FBI-Abteilung Boston hat am Mittwoch Anklage gegen 30 Personen erhoben, die laut Staatsanwaltschaft an einem jahrzehntelangen Insiderhandelsschema beteiligt waren. Der Ring soll durch den Handel vor fast 30 Fusionen und Übernahmen illegale Gewinne in zweistelliger Millionenhöhe erzielt haben, wobei vertrauliche Daten aus einigen der führenden Anwaltskanzleien des Landes verwendet wurden.
Im Inneren des Rings
Der zugelassene Unternehmensanwalt Nicolo Nourafchan soll auf interne Systeme seiner Kanzlei zugegriffen haben, um nicht öffentliche Transaktionsdokumente zu extrahieren. Diese Informationen gab er dann an Mitverschwörer weiter, darunter den ebenfalls zugelassenen Anwalt Robert Yadgarov. Von dort aus gelangten die Tipps über ein Netzwerk aus Wegwerfhandys, verschlüsselten Messaging-Apps und codierter Sprache – die Verschwörer bezeichneten anstehende Deals als „einen kranken Rabbiner, der auf eine Operation wartet".
Die Geschäfte wurden auf Übersee-Brokerkonten in Russland, Israel, Panama und der Schweiz abgewickelt. Zwei Angeklagte in Russland und Israel sind weiterhin flüchtig. Neunzehn weitere Festgenommene sehen Anklagen mit einer Höchststrafe von 25 Jahren pro Anklagepunkt gegenüber.
Nicht nur Aktien
Der Fall erinnert an eine frühere Strafverfolgung wegen Insiderhandels mit Kryptowährungen. Der ehemalige Coinbase-Produktmanager Ishan Wahi bekannte sich schuldig, seinen Bruder über bevorstehende Token-Listings informiert zu haben, und wurde zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Bundesstaatsanwaltschaft wandte in beiden Fällen dieselbe rechtliche Theorie an – die widerrechtliche Aneignung vertraulicher Informationen, sei es von einer Anwaltskanzlei oder einer Kryptobörse.
Die Regulierungsbehörden machen deutlich, dass sie diesen Rahmen gleichermaßen auf Aktien und digitale Vermögenswerte anwenden werden. Der Fall Wahi war eine der ersten großen Verurteilungen wegen Insiderhandels mit Kryptowährungen; diese neue Anklage zeigt, dass das Vorgehen identisch ist, auch wenn sich die Anlageklasse unterscheidet.
Was als Nächstes kommt
Die Anklageverlesungen für die festgenommenen Angeklagten werden in den kommenden Wochen vor dem Bundesgericht erwartet. Die beiden Flüchtigen in Russland und Israel sind weiterhin Gegenstand aktiver Haftbefehle. Für die beteiligten Anwälte bedrohen die Anklagen auch ihre Zulassung als Rechtsanwalt – eine separate berufliche Konsequenz zusätzlich zu den strafrechtlichen Anklagepunkten.



