Die US-Börsenaufsicht SEC hat einen Regelentwurf zurückgestellt, der den Aktienhandel über Blockchain-Token ermöglicht hätte, nachdem Marktteilnehmer Einwände erhoben hatten. Der Vorschlag, der darauf abzielte, tokenisierte Versionen traditioneller Aktien auf alternativen Plattformen handelbar zu machen, ist nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Warum der Vorschlag ins Stocken geriet
Die Entscheidung der SEC zur Verzögerung folgte auf eine Kommentierungsfrist, in der Börsen, Clearinghäuser und Investorengruppen Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes und der Marktstruktur äußerten. Tokenisierte Aktien – digitale Abbilder von Aktien, die auf einer Blockchain ausgegeben werden – hätten die Abwicklung vom üblichen Zweitageszyklus auf eine nahezu sofortige Endgültigkeit umgestellt. Kritiker argumentierten, dass die Umstellung ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen neue Risiken in Bezug auf Verwahrung, Betrug und Systemstabilität mit sich bringen könnte.
Die Regulierungsbehörde hatte die Änderung monatelang im Rahmen einer breiteren Initiative zur Modernisierung der Aktienmärkte abgewogen. Der Entwurf hätte sogenannte „Sicherheitstoken“ unter einem vereinfachten Rahmenwerk an registrierten Börsen handelbar gemacht und dabei einige traditionelle Anforderungen umgangen. Doch nachdem Branchenrückmeldungen Lücken im Vorschlag aufzeigten, zog die SEC ihn von ihrer offiziellen Tagesordnung zurück.
Was tokenisierte Aktien ändern würden
Nach den derzeitigen Regeln werden Aktiengeschäfte über das zentrale System der Depository Trust & Clearing Corporation abgewickelt, ein Prozess, der zwei Werktage dauert. Tokenisierte Aktien würden stattdessen auf einer Blockchain leben, wobei das Eigentum in einem verteilten Hauptbuch festgehalten wird. Befürworter sagen, dass dies die Abwicklungszeit verkürzt und die Kosten senkt. Skeptiker warnen, dass die Technologie für das Volumen der US-Aktienmärkte, die täglich Billionen von Dollar umsetzen, noch nicht ausgereift ist.
Der Vorschlag legte nicht fest, welche Blockchain-Plattformen infrage kommen würden, sodass die Branche über die technischen Anforderungen rätseln musste. Mehrere große Finanzunternehmen hatten bereits im Ausland Pilotprogramme für tokenisierte Aktien durchgeführt, aber die Zustimmung der SEC hätte sie in den heimischen Regulierungsrahmen gebracht.
Kein neuer Zeitplan
Die SEC hat nicht gesagt, wann oder ob sie eine überarbeitete Version der Regel veröffentlichen wird. Laut mit der Angelegenheit vertrauten Personen prüfen Mitarbeiter der Behörde noch die Kommentare. Bis die Kommission den Prozess wieder aufnimmt, bleibt der Handel mit tokenisierten Aktien in einer rechtlichen Grauzone – erlaubt in privaten Pilotprogrammen, aber nicht für den öffentlichen Börsenhandel.




